Allgemeine Geschäftsbedingungen von European-Tourservice, Inh. Vladimir Böttcher, Fasanenweg 7, 15838 Mellensee

 

§ 1 Angebot und Vertragsabschluß  

 

 

Die Angebote von European-Tourservice  sind freibleibend.

Der Auftraggeber kann seinen Auftrag mündlich oder schriftlich erteilen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen

Bestätigung des Auftrages durch European-Tourservice  zustande.

§ 2 Leistungsumfang

 

 

Der  Umfang der vertraglichen Leistungen richtet sich nach den  Angaben in der schriftlichen Bestätigung des 

Auftragnehmers.

Die vereinbarte Leistung umfaßt nicht die Beaufsichtigung der Fahrgäste, die Beaufsichtigung von Gegenständen, die 

der Auftraggeber oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeuges zurück läßt, die Beaufsichtigung des 

Gepäcks, insbesondere beim Be- und Entladen.

 

§ 3 Preis und Zahlung

 
  1.  
  2. °  Es gelten der bei Vertragsabschluß vereinbarte Preis und der auf dieser Grundlage ausgehandelte Zahlungsplan.
  3. °  Bei Nichteinhaltung der Auftragsbedingungen trägt der Auftraggeber die evtl. daraus entstehenden Ausfall- und
  4.    Zusatzkosten in voller Höhe. (z.B. Einkommensverluste, Arbeitsaufwand etc.)
  5.    Der vereinbarte Mietpreis muß bei einer Tourlänge bis zu 14 Tagen 3 Tage vor Tourbeginn auf unserem Konto
  6.    gutgeschrieben sein. Bei einer Tourlänge ab 15 Tagen sind 50% 3 Tage vor Tourbeginn fällig und der Restbetrag
  7.    nach 50% der geplanten Tourtage.
  8.    Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Fahrer berechtigt die Reise/Tour nicht zu
  9.    starten, bzw. jederzeit abzubrechen.
  10.    Fährkosten sind sofort bei Buchung zu 100% fällig und sind nicht erstattbar.
  11. ° Soweit die Zahlungsweise in der Auftragsbestätigung anders geregelt ist, ist diese unbedingt einzuhalten. Für jede 
  12.    Mahnung wird eine Gebühr von 25,- Euro erhoben. Der Verzugszins beträgt 1,4% pro angefangenen Monat.
  13. ° Wird bei Verzug des Auftraggebers ein Inkassobüro oder Rechtshilfe beauftragt, so hat der Auftraggeber die hieraus 
  14.    entstehenden Kosten in voller Höhe zu tragen.

§ 4 . Fahrerstatus und Auftragserfüllung

 

 

Der/die von European Tourservice gestellten Fahrer sind grundsätzlich in Verpflegung und Unterkunft mit den 

Reisenden/Künstlern gleichzustellen. Mindestens aber steht jedem Fahrer täglich ein Frühstück und eine warme 

Mahlzeit zu. Wird dies nicht gewährleistet, ist der Auftraggeber verpflichtet eine Verpflegungspauschale in Höhe von 

35,- Euro pro Fahrer und Tag direkt dem Fahrer gegen Quittung in bar auszuzahlen.

Ebenfalls ist jedem Fahrer an produktionsfreien Tagen oder an Fahrtagen an dem ein Ruhepause von mehr als sechs 

Stunden erforderlich wird, ein Hotelzimmer zu stellen. Alternativ ist dem Auftraggeber auch möglich nach Einwilligung 

des/der Fahrer anstelle eines Hotelzimmers, ein Übernachtungspauschale in Höhe von 65,- €/Tag gegen Quittung in 

bar an den/die Fahrer auszuzahlen.

Den Weisungen des Fahrers ist unbedingt aus Gründen der Sicherheit Folge zu leisten. Er trägt die alleinige 

Entscheidungsgewalt über Fahrzeiten, Ruhezeiten etc..

Bei Nichteinhaltung der Weisungen des Fahrers bzw. vereinbarten Zahlungsbedingungen, ist der Fahrer bemächtigt, 

die Reise/Tour jederzeit abzubrechen. Die Differenz der bereits gezahlten Beträge hinsichtlich der ursprünglich 

vereinbarten Endsumme bleiben in diesem Fall zur Zahlung an European Tourservice  fällig.

 

§ 5 Kündigung und Rücktritt durch den Auftraggeber

 

 

    * Kündigt der Auftraggeber  den Vertrag vor Fahrtende oder nimmt er das Fahrzeug nicht in Anspruch, so tritt keine

Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung ein, sofern die Kündigung nicht auf einem Umstand 

beruht, den European-Tourservice  zu verantworten hat. European-Tourservice  muss sich ersparte Aufwendungen 

und Vorteile aus einem anderweitigen Einsatz des Fahrzeuges anrechnen lassen.

    * Der Auftraggeber  hat in diesen Fällen folgende Pauschalen zu entrichten:

          o Bei Nichtinanspruchnahme bis zu 30 Tagen vor Fahrtantritt: 10 %

          o Bei Nichtinanspruchnahme bis zu 11 Tagen vor Fahrtantritt: 25 %

          o Bei Nichtinanspruchnahme ab dem 10. Tag vor Fahrtantritt: 50 %

    * Die Schadenersatzzahlung ist entsprechend höher oder niedriger, wenn European-Tourservice einen höheren 

oder der Auftraggeber  einen niedrigeren Schaden nachweist.

 

 

§ 6 Kündigung und Rücktritt durch den Beförderer

 

 

European-Tourservice  und der Auftraggeber können den Vertrag kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den 

sie nicht zu vertreten haben und der die Fortsetzung der Beförderung unzumutbar macht, insbesondere in Fällen

höherer Gewalt wie Krieg, Unruhen, Epidemien, erheblich gefährdende Witterungs- und Straßenverhältnissen,

Grenzschließungen und Straßensperren.

Bei unverschuldetem Fahrzeugausfall, insbesondere bedingt durch unverschuldete Unfälle, technische Defekte am

Fahrzeug trotz ordnungsgemäßer Wartung ect., ist European-Tourservice verpflichtet, ein gleichwertiges Fahrzeug zu 

stellen. Steht ein solches aus eben solchen Umständen oder wegen mangelnder Anmietbarkeit nicht zur Verfügung, 

so werden European-Tourservice und der Auftraggeber von ihren Leistungspflichten befreit.

In beiden Fällen hat European-Tourservice während der Beförderungszeit die erforderlichen organisatorischen 

Abwicklungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu treffen. Für erbrachte Leistungen erhält

European-Tourservice  eine Vergütung nach ihren üblichen Sätzen. Entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber 

zu tragen.

 

§ 7  Haftung

 

 

Die Haftung für Pflichtverletzungen im Rahmen des abgeschlossenen Beförderungsvertrages gleich aus welchem 

Rechtsgrund seitens European-Tourservice  auf den dreifachen Beförderungspreis beschränkt, soweit nicht Vorsatz 

oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung von European-Tourservice  wegen 

fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Deliktische Ansprüche, die ihre Grundlage außerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen European-Tourservice und 

dem Auftraggeber haben, bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

Eine weitergehende Haftung von European-Tourservice  ist ausgeschlossen, wobei auf § 2 Abs. 3 verwiesen wird.

 

 

§ 8 Technische Voraussetzungen

 

 

Bei Ankunft an Ziel- oder Zwischenstationen ist eine angemessene Parkfläche für jedes Fahrzeug und eine Stromversorgung (380 V /32 A ) für jedes Fahrzeug in erreichbarer Nähe (max. 40 m) zu gewährleisten.

Im Notbetrieb sind 16A Schuko vorgesehen (dann ist der Betrieb der Standklimaanlage und Heizung nicht möglich). Ein Anspruch auf Benutzung des Motorvorwärmegerätes besteht nicht. 

Es besteht kein Anspruch auf die Funktionalität der Zusatzausstattung im Bus.

 

In diesem Fall kann der Auftraggeber keinen Schadensersatz fordern. 

 

 

§ 9 Verbotene Nutzung

 

 

Dem Auftraggeber ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

a. zur Beförderung an leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,

b. zur Begehung von Zoll- und sonst. Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bewehrt sind,

c. sonst. Nutzung, d. über den vertragsg. Gebrauch hinausgehen.

 

 

§ 10  Gerichtsstand

 

 

Gerichtsstand ist Potsdam.

 

 

§ 11 Geltendes Recht

 

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 
 

Hinweis: Diese Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache abgefasst und in dieser Form 

bindend und maßgeblich. Die englische Übersetzung dieser Bedingungen ist unverbindlich.


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